Ab Montag, den 01.02.2021 besteht für alle Besucher*innen der SuUB die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Dazu gehören OP–Masken (Typ I, II und IIR) sowie FFP2- oder FFP3-Masken ohne Ventil. Die bisherige Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske wird durch diese Regelung ersetzt.
Plastikvisiere, textiler Mund-Nasenschutz sowie andere Behelfsmasken sind nicht zugelassen. Bitte beachten Sie, dass die Universitätsleitung das Tragen von Masken auf dem gesamten Campus innerhalb und außerhalb der Gebäude verpflichtend vorschreibt. Personen, die durch Attest von der Maskenpflicht befreit sind, können unsere Bibliotheksstandorte leider nicht aufsuchen. Kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen bei der Literaturbeschaffung behilflich sein können (suub@suub.uni-bremen.de).
Medical face masks
As of Monday 01/02/2021, all our visitors are required to wear a medical mask. This includes surgical masks (type I, II and IIR) or FFP2 / FFP3 masks without a valve. Plastic visors, textile masks and all other makeshift masks are not permitted. Unfortunately, individuals who are exempt from wearing a mask cannot visit any of our libraries. Please contact us so that we can assist you in obtaining the literature you need (suub@suub.uni-bremen.de).
größtenteils ist die Maskennutzung durch die Mitarbeitenden vorbildlich. Dennoch gibt es einige Mitarbeiter - und das sind tatsächlich immer wieder dieselben Personen - die das etwas freizügig auslegen. Heute Nachmittag zum Beispiel - gegen 15:30 Uhr - konnte ich an der Leihstelle einen Mitarbeiter sehen, der seine schöne Maske unter der Nase trug und offensichtlich Mühe hatte, sie vor einem weiteren Abrutschen zu bewahren. So bringt das aber nichts, weil sich ja bekanntermaßen das Virus über die Nase verbreitet. Vielleicht weisen Sie noch etwas eindringlicher darauf hin.
Auch die Mitarbeitenden des Wachdienstes am Eingang sind sehr großzügig in der eigenen Anwendung der Masken. Manche machen es einfach gar nicht.
Ich weiß, dass es in der Bremer Coronaverordnung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, aber es ist dennoch eine Frage des Vorbildes. Und die Universitätsleitung besteht ja auch darauf, dass die entsprechende Dienstanweisung für alle gilt.
Vielen Dank!
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Antwort:
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Leider weigern sich immer noch einige Besucher*innen der Verpflichtung zum Tragen einer Maske nachzukommen. Den Mitarbeiter*innen der Bibliothek wie auch dem Wachdienst ist diese Verpflichtung bekannt. Ich nehme Ihren Kommentar zum Anlasse alle Beteiligten erneut auf die Verpflichtung hinzuweisen, die am 01.02. das Tragen medizinischer Masken in den öffentlich zugänglichen Bereichen der Bibliothek zwingend vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bodem/Benutzungsdezernentin
Die Verpflichtung ist übrigens mittlerweile im Gesetzesblatt der Freien Hansestadt Bremen (vom 22.01.2021) definiert:
(1) Eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske besteht:
1. bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs...
2. bei dem Besuch einer Verkaufsstätte in geschlossenen Räumen und auf deren Außenbereich wie etwa Parkplätzen, in sonstigen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind ...
3. in Arbeits- und Betriebsstätten und innerhalb von Gebäuden von Einrichtungen des öffentlichen Dienstes und Behörden beim Betreten von Verkehrsflächen, wie etwa Eingangsbereich, Treppenhäuser, Flure und Aufzüge sowie beim Aufenthalt im Sanitärbereich und in Warteräumen.