Bitte beachten Sie auch die ab Samstag, den 2.4. geltenden Regelungen.
Stand: 4.3.2022
Die Standorte der SuUB sind geöffnet. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnun
gszeiten an unseren einzelnen Standorten.
Im Land Bremen gilt die "30. Coronaverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2". Seit 21.1. besteht an allen Standorten der SuUB eine uneingeschränkte Pflicht zum Tragen einer FFP2 (KN95) Maske.
Die "3G-Regel" gilt wie an der Universität und den bremischen Hochschulen auch weiter an allen unseren Standorten. Nur vollständig Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete erhalten Zutritt zu den Gebäuden. Die Kontrolle findet ausschließlich im Moment des Zutritts statt. Bitte halten Sie auch einen Lichtbildausweis bereit. Eine Dokumentation oder Speicherung der Daten erfolgt nicht.
Schüler:innen ab dem 16. Lebensjahr legen eine aktuelle Schulbescheinigung vor, die außerhalb der Schulferien den Test ersetzt; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Die Universität Bremen teilt in ihrem Corona-Update vom 3.3.2022 mit, dass die 3G-Kontrollen und die Maskenpflicht vorerst bis zum 20. März bestehen bleiben. Damit gelten diese Regelungen auch an den Standorten der SuUB vorerst weiter. Das gilt ausdrücklich auch in unseren Hochschulbibliotheksstandorten in Bremen und Bremerhaven.
Für eine mögliche Kontaktnachverfolgung setzt die SuUB die GastApp Bremen ein. Bitte laden Sie die GastApp vor Ihrem Besuch auf Ihr Smartphone und nutzen Sie die QR-Codes an unseren Standorten, um ein- und auszuchecken. Besucher:innen, die kein Smartphone besitzen nutzen bitte die bereitgestellten Kontaktnachverfolgungsformulare. Werfen Sie diese in die bereitgestellten Boxen ein oder geben die Bögen an unseren Servicetheken ab. Wir bewahren die Bögen zwei Wochen auf und führen sie dann der Aktenvernichtung zu.
Please note the change of rules as of 02/04...
All SuUB sites are open to visitors. Please note the opening hours at our individual sites.
As of 21/01 FFP" (KN95) face masks are mandatory inside the library sites at all times in accordance with the current Corona Ordinance.
The "3G rule" continues to apply at Bremen universities and at all our locations. Only fully vaccinated, recently recovered or negatively tested individuals are allowed access to the buildings. Checks will take place upon entry only. Please also have a photo ID ready. There will be no record keeping or storage of data.
On 03/03/2022 the university stated in its "Covid infomail" that 3G checks and the requirement to wear a mask will initially remain in place until March 20. This means that both will apply at all our sites as well.
For possible contact tracking, please use GastApp Bremen. Download the GastApp to your smartphone before your visit and use the QR codes at our locations to check in and out. Visitors who do not have a smartphone please use the contact tracking forms. Drop them in the boxes which will be provided or drop the sheets off at our service counters. We will keep the sheets for two weeks and then shred them.
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Der Wachdienst hat hier leider eigenmächtig gehandelt. Selbstverständlich erlaubt der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen Covid19 auch weiterhin den Zugang zu allen Bibliotheksstandorten. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Wachdienst wurde heute Morgen darauf hingewiesen, dass sich an den Covid19-Regeln der SuUB nichts geändert hat.
Claudia Bodem / Benutzungsdezernentin
Ein nötiger Abstand wird ausreichend gewahrt und zudem ist das Sitzplatzangebot stark reduziert. Außerdem wurde die Klimaanlage erst repariert.
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Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske steht in keinem Zusammenhang mit der Klimaanlage der SuUB. Vielmehr besteht die Maskenpflicht in allen Gebäuden der Universität. Auch die Bibliotheksstandorte auf dem Unicampus gehören der Universität.
Beste Grüße
Claudia Bodem/Benutzungsdezernentin
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Für die SuUB gelten dieselben Regeln wie für die bremischen Hochschulen. Nach unseren bisherigen Information gelten höchstwahrscheinlich auch nach der letzten Änderung der bremischen Coronaverordnung die bisherigen Regelungen an den Hochschulen weiter - während sie an anderen Einrichtungen teilweise etwas gelockert werden.
Sobald sich an diesem Sachverhalt etwas ändern sollte, werden wir selbstverständlich gemeinsam mit den Hochschulen entsprechend handeln.
Beste Grüße
Claudia Bodem / Benutzungsdezernentin
Ich bitte den Verantwortlichen, Sicherheitspersonal einzustellen, das höflich zu den Menschen ist und Verständnis dafür hat, dass die Studenten unter Druck stehen.
Liebe Grüße
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Wir haben selbstverständlich Verständnis für den Druck, unter dem die Studierenden derzeit stehen. Gleichzeitig ist der Wachdienst aber angewiesen, darauf zu achten, dass die FFP2-Masken so getragen werden, dass sie andere Personen schützen. Wie wir alle nach ca. zwei Jahren Maskentragen wissen, müssen die Masken über Mund und Nase getragen werden. Wenn eine Maske verrutscht, sitzt sie schlecht und schützt nicht. Ich empfehle deshalb dringend eine neue Maske zu tragen.
Beste Grüße und alles Gute für Ihr Studium
Claudia Bodem / Benutzungsdezernentin
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An allen unseren Bibliotheksstandorten gelten dieselben Regeln wie an den bremischen Hochschulen, in deren Gebäude sich die Bibliotheken befinden. Wir werden im Laufe dieser Woche (bis zum 4.3.) erfahren wie die Regeln zukünftig aussehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bodem
Gibt es bereits Neuigkeiten zur Lockerung der FFP2 Maskenpflicht am Sitzplatz? Das an allen Standorten die selbe Regel gilt und in allen Hochschulgebäuden nunmal FFP2 Maskenpflicht herrscht ist mir schon klar - dennoch ist diese Regel in der jetzigen Situation völlig überholt und schränkt die Studierenden stark ein.
Liebe Grüße.
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Wie die Universität gestern (3.3.22) in ihrer Corona-Infomail mitgeteilt hat, bleiben sowohl die 3G-Checks als auch die Maskenpflicht voerst bis zum 20.3. in allen Gebäuden der Universität bestehen. Da sowohl unsere Zentrale als auch unsere Bereichsbibliotheken Wirtschaft und Jura in Gebäuden der Universität untergebracht sind, gelten diese Regelungen auch bei uns.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bodem/Benutzungsdezernentin
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1. Ich verbringe durchaus häufiger 5-6 Stunden mit FFP3-Maske an meinem Arbeitsplatz.. Das ist nicht angenehm, lässt sich aber durchaus aushalten, wie Ihnen vermutlich medizinisches Personal bestätigen kann, das 12-Stunden-Schichten mit entsprechenden Masken verbringt und dabei anders als ich und Sie die Verantwortung für Menschenleben trägt.
Allerdings mache ich zwischendurch auch mal Pause und gehe an die frische Luft. Diese Option steht auch Ihnen frei.
2. Wie bereits wiederholt erläutert, gilt die Maskenpflicht nicht nur in der Bibliothek sondern - wie der Corona-Infomail der Universität vom 10.3. zu entnehmen ist - generell in allen Gebäuden der Universität.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bodem